Bekenntnis zum Mutterschutzgesetz – Petition unterstützen
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant im Zuge der Neuregelung des Elterngeldes auch Änderungen am Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote für stillende Mütter – insbesondere das Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – sollen künftig nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensmonat des Kindes gelten. Diese Einschränkung steht im Widerspruch zu … Weiterlesen …