Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant im Zuge der Neuregelung des Elterngeldes auch Änderungen am Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die arbeitszeitlichen Beschäftigungsverbote für stillende Mütter – insbesondere das Verbot von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit – sollen künftig nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensmonat des Kindes gelten.
Diese Einschränkung steht im Widerspruch zu den Empfehlungen der WHO sowie zur S3-Leitlinie „Stilldauer und Interventionen zur Stillförderung“, die eine Gesamtstilldauer von mindestens zwölf Monaten empfiehlt. Sie verkennt zudem die belegte gesundheitliche Bedeutung des Stillens über das erste Lebensjahr hinaus – für Kinder ebenso wie für die Gesundheit der Mütter.
Die von Laura Albertz initiierte Petition fordert Bundesministerin Karin Prien auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und das Nachtarbeitsverbot für stillende Mütter unbefristet beizubehalten.
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